Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

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Der Firma  Hasselbacher isolierte Bauelemente GmbH & Co. KG; Werner von Siemens Str. 11; 91413 Neustadt a. d. Aisch

 

§ 1 Allgemeines

Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten insbesondere gegenüber Kaufleuten und Unternehmen und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines besonderen erneuten Hinweises bedarf. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Kunden, gelten nur dann, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird.

 

§ 2 Angebot und Annahme, Leistungsinhalt

  • Eine Bestellung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, sie stellt ein für zwei Wochen bindendes Angebot dar.
  • Die schriftliche Bestätigung eines noch bestehenden Angebots führt zum Vertragsabschluss.
  • Für den Vertragsinhalt ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und sichern insbesondere auch nicht bestimmte Eigenschaften zu.
  • Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese unmöglich ist.
  • Bei Verkauf nach Muster oder Probe oder Sonderanfertigungen hat der Besteller die Ware unverzüglich zu besichtigen und Mängelrügen innerhalb von drei Tagen schriftlich anzubringen, bei einem Verbraucher gilt eine Frist von zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als gebilligt, Mängelansprüche sind danach ausgeschlossen, es sei denn, es treten Mängel auf, die durch Sichtprüfung nicht erkannt werden konnten.
  • Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktrittsrecht und insbesondere das Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
  • Angebotsunterlagen, insbesondere technische Unterlagen sind unser Eigentum und stehen unter Urheberrechtsschutz. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht verwertet oder verwendet werden.
  • Modelle und Werkzeuge verbleiben unser Eigentum, auch wenn Sie auf Kosten des Auftraggebers angefertigt worden sind.
  • Technische Zeichnungen, Muster und Proben, Modelle und Werkzeuge sind spätestens nach Auftragserfüllung an uns zurückzusenden. Kommt ein Vertrag nicht zu Stande, gilt sofortige Rückgabepflicht.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  • Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
  • Unsere Preise sind grundsätzlich Preise ab Lager. Hinzu kommen Versand- und Verpackungskosten, sowie bei Versendung ins Ausland Zollgebühren und evtl. Einfuhrumsatzsteuer
  • Die gesetzliche MwSt ist im Preis enthalten, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
  • Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten bzw. Katalogpreise. Für die Berechnung der Preise sind die von uns errechneten Gewichte und Mengen maßgebend, es sei denn, der Besteller widerspricht unverzüglich nach Empfang der Ware unter Antritt des Gegenbeweises.
  • Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach § 313 BGB anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss schwerwiegende, unvorhersehbare Umstände eintreten, beispielsweise Rohstoffpreise erheblich ansteigen oder Wechselkursschwankungen auftreten.
  • Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Besteller automatisch in Zahlungsverzug und hat von da an den Rechnungsbetrag mit dem gesetzlichen Zinssatz von zur Zeit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz (Endverbraucher) bzw. 8%-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank (Unternehmer) zu verzinsen. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen ist der Besteller berechtigt, von dem in der Rechnung ausgewiesenen skontofähigen Betrag 2% Skonto abzuziehen. Als Skontofähig gilt der Rechnungsbetrag abzüglich Transport- und Verpackungskosten.
  • Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach Abnahme der Ware die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern, höchstens jedoch in Höhe des doppelten der für die Beseitigung des Mangels voraussichtlich erforderlichen Kosten.
  • Der Differenzbetrag zum Kaufpreis ist innerhalb der oben genannten Frist zu zahlen, andernfalls sind wir berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verweigern.
  • Werden Umstände bekannt, die an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigte Zweifel aufkommen lassen, haben wir nach freier Wahl das recht, entweder vom vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung wegen bereits fälliger oder zukünftiger Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung zu verlangen und die Lieferverpflichtung von der Erbringung dieser Sicherheit abhängig zu machen.

§ 4 Transport- und Gefahrenübergang, Erfüllungsort.

  • Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Neustadt an der Aisch. Der Gefahrenübergang erfolgt, sobald die Ware in das Transportmittel verladen worden ist bzw. bei Abholung die Versandbereitschaft durch uns schriftlich mitgeteilt worden ist.
  • Der Transport der Waren erfolgt ausschließlich in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn eine Auslieferung durch uns, sei es mit eigenen Lkws, Frachtführer oder sonstige beauftragte Dritte erfolgt.
  • Die Anlieferung durch uns erfolgt ausschließlich bis Grundstücksgrenze und beinhaltet nicht das Abladen des Fahrzeugs. Hierfür hat der Besteller auf eigenes Risiko und mit eigenen Mitteln Sorge zu tragen
  • Gerät der Besteller in Annahmeverzug, hat er die hierdurch entstehenden Folgekosten zu tragen.
  • In diesem Falle ist der Frachtführer auch berechtigt, die Auslieferung abzubrechen und die Ware wieder mitzunehmen.
  • Der Besteller ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Anlieferung der Ware auf einer vorbereiteten Empfangsbestätigung abzuzeichnen.

§ 5 Verpackung

Beim Versand verwendete Paletten werden von uns mit 20 EUR berechnet. Bei frachtfreier Rückgabe der Paletten in unbeschädigtem Zustand erfolgt eine Gutschrift in gleicher Höhe. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers vom üblichen Standard abweichend verpackt, werden diese Verpackungskosten gesondert berechnet. Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen, diese ist vom Besteller umweltgerecht zu entsorgen.

 

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

  • Wir sind grundsätzlich bemüht, vereinbarte Lieferzeiten einzuhalten, wobei die Anzeige der Versandbereitschaft als Erfüllung des Liefertermins gilt. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, hierdurch verursachte Schäden an Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferausfällen seitens unserer Lieferanten, Ausfällen aufgrund Rohstoffmangels, Energieausfalls, Arbeitsstreiks oder Aussperrung, Verkehrsstörungen oder behördlichen Eingriffen verlängert sich die Lieferzeit um eine angemessene Frist. Wird die Lieferung mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Die Monatsfrist ist gewahrt, wenn die bestellte Ware am letzten Tag der Frist von uns zur Versendung oder Auslieferung gebracht ist; nicht maßgeblich ist also der Zeitpunkt der Anlieferung beim Besteller.
  • Bei einem von uns verschuldeten Leistungsverzug ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn die Lieferung der Ware nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erfolgt. Die Höhe einer sich eventuell ergebenden Schadensersatzforderung ist auf den Bestellwert beschränkt.

§ 7 Rechte und Pflichten des Verbrauchers, Widerrufsrecht

  • Ein Endverbraucher kann seine Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Der Widerruf muss erfolgen an Firma Horst Hasselbacher isolierte Bauelemente GmbH & Co. KG, Werner von Siemens Str. 11, 91413 Neustadt a. d. Aisch, Faxnummer 09161/60615 oder E-Mail info@horst-hasselbacher.de.
  • Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang der Ware zu laufen, gleichzeitig mit dem Widerruf muss die bestellte Ware zurückgesandt werden. Es genügt in beiden Fällen die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf hat zur Folge, dass die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Der Besteller ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung auf eigene Kosten verpflichtet, solange der Warenwert einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellung entspricht bzw. eine berechtigte Reklamation vorliegt. Der Besteller hat Wertersatz zu leisten, selbst wenn die Ware durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verschlechtert oder beschädigt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
  • Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der unbeschädigten Ware von uns zurückerstattet.

 

§ 8 Gewährleistung und Schadensersatz

  • Durch den Vertrag sind wir verpflichtet, die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Ware ist mangelfrei, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat oder für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und vom Besteller nach Art der Ware erwartet werden kann.
  • Ist die Ware nicht von dieser Beschaffenheit, kann der Besteller, soweit er seine sofortige Prüfungs- und Rügepflicht wahrgenommen hat, Nacherfüllung verlangen.
  • Jede Mängelrüge bedarf der Schriftform.
  • Der Besteller ist verpflichtet, die erhaltere Ware unverzüglich auf Mängel zu prüfen (Sichtprüfung) und entdeckte Mängel anzuzeigen, damit wir Transportschäden unverzüglich gegenüber Vertragspartnern geltend machen und durchsetzen können. Ist die Ware mangelhaft kann der Besteller, soweit er seiner sofortigen Prüfungs- und Rügepflicht nachgekommen ist, Nacherfüllung verlangen.
  • Die Entscheidung, ob ein Mangel durch Nachbesserung behoben oder Ersatzware geliefert wird, wird von uns getroffen, wobei ausschließlich wirtschaftliche Gesichtspunkte ausschlaggebend sind. Ist sowohl eine Nachbesserung als auch eine Ersatzlieferung unmöglich oder zu aufwändig, d. h. nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, können wir die Nacherfüllung verweigern.
  • In diesem Falle kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder wenn er die mangelhafte Ware behält, eine angemessene Minderung des Preises verlangen.
  • Hierbei ist insbesondere der Wert der Ware im mangelfreien Zustand und die Bedeutung des Mangels zur Erfüllung des vertraglichen Erfolgs zu berücksichtigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
  • Im Falle einer Ersatzlieferung ist die ursprüngliche, als mangelhaft gerügte Ware auf unsere Kosten zurückzusenden.
  • Tritt der Besteller ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück, hat er wegen Vertragsbruchs pauschalen Schadensersatz von 30% des Warenwertes zu leisten, es sei denn, der Besteller kann den Nachweis eines geringeren Schadens erbringen. Ist unser Schaden nachweislich größer, können wir höheren Schadensersatz verlangen.

§ 9 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder von uns erbrachten Leistungen einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung. Bei einem Endverbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Ausnahme hiervon bilden Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Schäden im Zusammenhang mit dem fehlen zugesicherter Eigenschaften. Diese Ansprüche verjähren nach drei Jahren ab Auslieferung.

 

§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Besteller steht ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ferner müssen diese Ansprüche auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor.
  • Solange ist der Käufer verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, sie insbesondere auch nicht weiterzuverarbeiten oder zu verbauen.
  • Auch darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  • Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte gefährdet, hat uns der Käufer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Verstößt der Käufer gegen eine dieser Pflichten und gefährdet damit unsere Rechte und Ansprüche, tritt er bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Warenlieferung die ihm aus der Veräußerung oder Verarbeitung oder dem Einbau entstehenden Forderung gegen seine Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab.
  • Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen und auf Verlangen die Abtretung bekannt zu geben.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes, im vorliegenden Falle entweder das Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch oder ab einem Streitwert von 5.000 EUR das Landgericht Nürnberg-Fürth. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar, die Vorschriften über den internationalen Warenkauf und des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

  • Mündliche Nebenabreden zu schriftlichen Verträgen sind nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
  • Die unwirksamen Bestimmungen sind unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Interessenlage der Parteien so auszulegen, dass sie zulässigen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
  • Im Übrigen gelten unsere technischen Lieferbedingungen als vereinbart.